Notizen aus der Gemeinderatsitzung
Die Vorsitzende, Ortsbürgermeisterin Sabine Meurer, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit besteht.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese einstimmig um folgenden Tagesordnungspunkt 10 „Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Sanierung des schadhaften Dachfensters in der KiTa“ erweitert. Der bisherige Tagesordnungspunkt 10 verschiebt sich entsprechend.
Weitere Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt.
Top 1: Unterrichtung des Ortsgemeinderates; Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz im Rahmen der Ordnungsprüfung 2019 – 2024
Der Ortsgemeinderat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und die Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat in der Zeit von September 2024 bis Mai 2025 eine außerordentliche Prüfung für die Jahre 2019 bis 2024 – sogenannte große Ordnungsprüfung – bei der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt. Über das Ergebnis ist der Ortsgemeinderat gemäß §§ 110 Absatz 6, 33 Absatz 1 Gemeinde-ordnung (GemO) zu unterrichten.
Der Prüfbericht vom 30.05.2025 mit den Stellungnahmen der Verwaltung liegt den Mitgliedern des Ortsgemeinderates bereits vor.
Nach der Unterrichtung des Rates sind die Prüfungsmitteilungen und die Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner auszulegen.
Top 2: Beratung und Beschlussfassung zur Gründung der „Kommunale Energie Rhein-Mosel - Anstalt des öffentlichen Rechts (KERM)"
Zur Wahrung und Sicherung der kommunalen Interessen im Rahmen der Energieversorgung beschließt der Ortsgemeinderat:
1. Die Zustimmung zur Gründung der „Kommunale Energie Rhein-Mosel - Anstalt des öffentlichen Rechts (KERM)“ zum 01. Mai 2026 und den Beitritt als Anstaltsträger.
2. Die Annahme der Anstaltssatzung in der vorliegenden Fassung.
3. Die Zustimmung zum Beitritt aller in der Begründung genannten weiteren Anstaltsträger, die zum 30.04.2026 beitreten gemäß § 1 Absatz 5 der Anstaltssatzung. Voraussetzung des Beitrittes sind die entsprechenden Beitrittsbeschlüsse mit Anzeige bei der Kommunalaufsicht.
Sollten einzelne der in der Begründung genannten kommunalen Gebietskörperschaften wegen fehlendem oder anderslautendem Beschluss oder fehlender Zustimmung der Kommunalaufsicht der Anstalt nicht beitreten bzw. nicht beitreten können, erfolgt die Zustimmung insoweit zum Beitritt aller kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Beitritts-voraussetzungen erfüllen. Die Zustimmung umfasst auch die Zustimmung zu der insoweit anzupassenden Anstaltssatzung.
4. Die Ortsgemeinde Oberfell überträgt der neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts die Aufgabe der Energieversorgung (insbesondere Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien, Wärmenetze, etc.) soweit diese in ihren Aufgabenkreis fällt.
5. Die Ortsbürgermeisterin wird beauftragt, alle hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis: Ja 0 Nein 16 Enthaltung 0
Top 3: Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Oberfell; Beratung und Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat
Der Ortsgemeindetrat beschließt gemäß § 37 Gemeindeordnung die Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Oberfell in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Begründung:
Die Geltung der Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat ist auf die jeweilige Wahlzeit des Ortsgemeinderates beschränkt.
Gemäß § 37 Absatz 2 Gemeindeordnung hat der Ortsgemeinderat Oberfell innerhalb von 6 Monaten nach seiner Neuwahl (hier: Kommunalwahl am 09.06.2024) über eine Geschäftsordnung zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung.
Kommt innerhalb dieses Zeitraumes ein Beschluss nicht zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 21.11.1994 –zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 24.06.2016.
Für die Beschlussfassung ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Top 04: Beratung und Beschlussfassung über einen Grundsatzbeschluss über den Verzicht auf die weitere Ausgabe von Hundesteuermarken
Der Ortsgemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss zukünftig auf die weitere Ausgabe von Hundesteuermarken zu verzichten.
Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Neufassung der Hundesteuersatzung beauftragt.
Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass alle weiteren Gemeinden der Verbandsgemeinde einen gleichlautenden Beschluss fassen. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der gemeinschaftlichen Entscheidung als für sich verbindlich anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Begründung:
Im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen konnte den Bürgerinnen und Bürgern der VG in 2025 die Hundesteuer-AN-meldung als vollständig digitaler Prozess bereitgestellt werden.
Grundsätzliches Ziel der Digitalisierung sollte allerdings ebenso die Hundesteuer-AB-meldung in digitaler Form sein. Hierbei ist jedoch ein entscheidendes Detail zu berücksichtigen, welche die Umsetzung einer digitalen Hundesteuerabmeldung aktuell verhindert.
In den Hundesteuersatzungen aller Gemeinden ist geregelt, dass Hunde(steuer)marken ausgegeben werden. Somit gehört zu einer ordnungsgemäßen Abmeldung des Hundes auch die Rückgabe der erteilten Hundemarke (oder deren Verlustanzeige).
Die Beibehaltung der Hundemarkenausgabe und damit verbunden auch deren Einzug bei der Abmeldung, ist nach Ansicht der Verwaltung mit unnötigem Verwaltungsaufwand verbunden.
Auch die im Zeitpunkt der Entscheidung für die Einführung der Ausgabe von Hundemarken gültigen Argumente, haben aus heutiger Sicht ihre Bedeutung verloren und sind daher nicht mehr zeitgemäß.
Auslöser ist dabei die Tatsache, dass erfahrungsgemäß viele Hundebesitzer ihren Hunden die Hundemarke, im Hinblick auf mögliche Verletzungsgefahren oder aus reiner Bequemlichkeit nicht anlegen. Somit ist eine umfassende Kontrolle anhand der Hundemarken, durch das Ordnungsamt, die Polizei oder auch die Gemeinde selbst, nicht möglich. Im Zweifelsfall könnte die ordnungsgemäße Anmeldung stets durch den Hundesteuerbescheid nachgewiesen werden.
Zwar führt das Nichtanlegen der Hundemarke gem. den Hundesteuersatzungen zu einer Ordnungswidrigkeit, was aus Geringfügigkeitsgründen jedoch nicht geahndet wird.
Letztlich ist es auch so, dass die Vor-Ort-Kontrollen, wenn überhaupt, nur in ganz geringem Umfang durchgeführt werden.
Weiterer Auslöser ist die Tatsache, dass Angaben zum etwaigen Verlust der Hundemarke durch die Verwaltung / die Gemeinde nicht kontrolliert werden können.
Dies Alles führt – zumindest nach Verwaltungsansicht – dazu, dass die Hundemarke ihre Bedeutung verloren hat.
Nicht zuletzt sind mit der Beschaffung und Ausgabe der Hundemarken auch Kosten verbunden, die beim Verzicht eingespart werden könnten.
Zusätzlicher Hinweis:
Die Halterermittlung bei entlaufenen / herrenlosen Hunden ist nicht Zweck der Hundemarke im Sinne der Hundesteuersatzung. Ohnehin ist heutzutage die Mehrzahl der Hunde „gechippt“, sodass über diesen Weg die Halterermittlung möglich ist.
Aus den o.a. Gründen befürwortet die Verwaltung die Abschaffung der Hundemarken, um so im Rahmen der Digitalisierung und dem Abbau bürokratischer Hürden den Bürgerinnen und Bürgern künftig auch die Abmeldung ihrer Hunde als vollständig digitalen Prozess anbieten zu können.
Aus Gründen der Außendarstellung und Entbürokratisierung ist es allerdings entscheidend, dass diesen Schritt alle Gemeinden einheitlich gehen!
Die Umsetzung bedarf einer Anpassung der aktuellen Hundesteuersatzung.
Top 5: Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Bierzeltgarnituren incl. Transportgestelle für die Ortsgemeinde
Der Gemeinderat beschließt
a) die Anschaffung von 45 Bierzeltgarnituren der Firma Koller Vertriebs GmbH zum Preis von je netto 190,90 € = 10.222,70 € brutto
b) Einbrand als Markierung für 45 Bierzeltgarnituren der Firma Koller Vertriebs GmbH zum Preis je netto 6 € = 321,30 € brutto
c) Anschaffung von 5 Transportboxen incl. Schwerlastrollen der Firma Koller Vertriebs GmbH zum Preis von je netto 678 € = 4.034,10 € brutto
d) Transportkosten netto 714,77 = 850.58 € brutto
Gesamtpreis brutto 15.428,68 €
Abstimmungsergebnis: Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0
An der Abstimmung nehmen nicht teil (inkl. Grund):
Ratsmitglied Sonja Christ-Brendemühl hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.
Begründung:
Die Ortsgemeinde plant die Anschaffung von Bierzeltgarnituren.
Im Haushalt sind die Mittel für 10 Garnituren eingestellt.
Frau Margot Wilson, geb. Verhagen, hat die Gemeinde Oberfell in ihrem Testament bedacht. Aus diesem Erbe können die restlichen 35 Garnituren, der Einbrand, die Transportboxen und der Transport bezahlt werden.
Es ist geplant, die Transportboxen, die für 10 Garnituren verwendet werden könnten, nur mit je 9 Garnituren zu bestücken. Dies ermöglicht den Transport mit dem gemeindeeigenen Traktor.
Zurzeit werden Bierzeltgarnituren bei Veranstaltungen beim Getränkehändler angemietet. Dies kostet Geld und ist mit einem großen personellen Aufwand für die Lieferung verbunden. Die Gemeinde und auch Oberfeller Verein können von der Anschaffung profitieren.
1. Angebot 15.428,68 € Firma Koller
2. Angebot 15.091,38 € ohne Schwerlastrollen und ohne Fracht
Erläuterung zur Beratung und Beschlussfassung:
Nach Tagesordnungspunkt 5 unterbricht die Vorsitzende Sabine Meurer die Sitzung um 5 Minuten
Top 6: Beratung und Beschlussfassung über die Installation von 2 Straßenleuchtstellen im Weidelspfad
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Vertragsangebot der Firma Westenergie über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung um zwei Leuchtstellen im Weidelspfad zu. Die Kosten betragen Brutto 10.693,35 €.
Auf die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen wird nach §1 Abs.5 der geltenden Ausbaubeitragssatzung verzichtet.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Begründung:
Im Rahmen der Erneuerung der Stromversorgung und des Glasfaserausbaus in Oberfell sollen im Weidelspfad zwei neue Leuchtstellen aufgestellt werden.
Im Weidelspfad gibt es zurzeit keine Beleuchtung.
Die Leuchten sollen den Bereich bis zur Hausnummer 9 ausleuchten.
Die Beauftragung in Rahmen der neuen Stromversorgung und des Glasfaserausbaues ist für die Gemeinde sinnvoll, da ca. 50% weniger Kosten gegenüber einer späteren Beauftragung für die Gemeinde anfallen.
Top 7: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Straßen in Oberfell
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Oberfell beschließt die Widmung der folgenden Straßen nach § 36 LStrG:
Der Umfang der zu widmenden Flächen ergibt sich aus dem Widmungsplan der Begründung.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel wird beauftragt die Widmungsverfügung zu erlassen und öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Top 8: Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Kipki Förderung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kindertagesstätte Oberfell durch die Elektrofirma Elektrotechnik Caratiola
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kindertagesstätte Oberfell zu. Die Fördersumme beläuft sich auf 7.751,29 Euro.
Der gesamte Rechnungsbetrag beläuft sich auf 14.977,10 €
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0
An der Abstimmung nehmen nicht teil (inkl. Grund):
Die Ratsmitglieder Eric Caratiola und Louis Caratiola haben an der Beratung und Beschlussfassung b gemäß § 22 GemO nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.
Top 9: Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Kipki Förderung für die Errichtung einer Regenwasserzisterne auf dem Bauhof durch das Bauunternehmen Martin Meurer
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Einbau einer Regenwasserzisterne auf dem Bauhof Oberfell zu. Die Fördersumme beläuft sich auf 8671,51 Euro.
Der gesamte Rechnungsbetrag beläuft sich auf 9.900,05 €
Abstimmungsergebnis:
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Nach Tagesordnungspunkt 9 unterbricht die Vorsitzende Sabine Meurer die Sitzung um 5 Minuten
Top 10: Beratung und Beschluss über die Auftragsvergabe der Sanierung des schadhaften Dachfensters in der Kita
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Angebot der Firma Holzen & Partner zu.
Die Kosten betragen Brutto 5.295,50 €
Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Begründung:
Im Rahmen der Hygienebesichtigung der Kita durch die Kreisverwaltung MYK wurde festgestellt, dass sich am Dachfenster im Wickelraum die Beschichtung des Fensterrahmens durch Witterungseinflüsse löst.
Die Schäden sind nicht mehr zu beheben. Es muss ein neues Fenster eingesetzt werden.
Das Angebot der Firma Holzen & Partner beläuft sich auf Brutto 5.295,50 €
Top 11: Mitteilungen und Anregungen
Die Vorsitzende Sabine Meurer informiert, dass die Genehmigung des Haushaltes vorliegt.
Sonja Christ-Brendemühl frag nach, warum die Verkehrsinseln an der Mosel geschottert wurden. Sabine Meurer erklärt, dass durch das salzen der Bundesstraße im Winter der Rasen leider nicht überlebt hat und die Inseln jetzt anders gestaltet werden.
Weiter Informiert die Vorsitzende, dass es am Spielplatz der KiTa in letzter Zeit immer wieder zu Vandalismus Vorfällen kam und daher vorübergehend der Zugang vom Schulhof zum Spielplatz der KiTa gesperrt ist.
Top 12: Einwohnerfragestunde
Keine Bürger anwesend.
Erläuterung der Gemeindeverwaltung zum Beschluss des Gemeinderates zum Tagesordnungspunkt 2 der Gemeinderatssitzung vom 23.04.2026:
Beratung und Beschlussfassung zur Gründung der „Kommunale Energie Rhein-Mosel - Anstalt des öffentlichen Rechts (KERM)"
Zurzeit besteht seitens der Ortsgemeinde Oberfell noch Unzufriedenheit bzgl. der Erstellung und der Qualität der vorgelegten Satzung der zu gründenden „Kommunale Energie Rhein-Mosel AöR“.
Wir bemängeln, dass in der Satzung die spezifischen und gemeinsamen Interessen der Ortsgemeinden zu wenig Berücksichtigung finden. Zudem sind wir der Meinung, dass die Satzung Schwächen in den Bereichen Steuerungsstruktur (Expertise von Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat) und Wirtschaftsführung (fehlender Businessplan) aufweist.
1. Mangelnde Partizipation bei der Erstellung der Satzung
Ein Ziel der VG-Verwaltung scheint zurzeit darin zu bestehen, die AöR möglichst zeitnah zu gründen. Deshalb drängt die VG-Verwaltung darauf, dass die Ortsgemeinden der vorgelegten Satzung in der gegebenen Form zustimmen soll. Ein partizipatorischer Prozess, der den Ortsgemeinden genügend Zeit zur kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit der Satzung einräumt, scheint nicht vorgesehen zu sein.
Das Argument seitens der VG, dass die vorgelegte Satzung auf einer Mustersatzung basiere, welche schon bei vielen Gründungen als Basis genutzt worden sei, überzeugt uns nicht. Eine Mustersatzung ist nicht zwangsläufig passend für jede weitere, wenn auch ähnliche, Gründung.
So sollte z.B. die bereits festgelegte Übertragung bestimmter Aufgaben in § 2 zugunsten der Trägergemeinden in eine sog. „Kann“-Bestimmung umgeändert werden. Hierüber hat sich auch schon die Stadt Rhens Gedanken gemacht (vgl. RZ vom Freitag, 27.03.2026) und würde wohl diesen Weg mitgehen.
2. Mangelnde Sicherung einer kompetenten Steuerung
Die Satzung legt nicht fest, welche Qualifikation die Personen haben müssen, welche die Vorstandsämter bekleiden sollen. Wir wünschen die Satzung so zu ergänzen, dass diese wichtige Aufgabe betriebswirtschaftlich qualifizierten Personen zugewiesen wird.
Wir bemängeln außerdem, dass im Verwaltungsrat der AöR die Trägergemeinden lediglich über ihre Ortsbürgermeister vertreten sind. Die Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung wird unserer Einschätzung nach für die Mehrheit der Ortsbürgermeister fachlich überfordernd sein. Die Aufsicht über eine AöR erfordert betriebswirtschaftliche Kenntnisse und ist etwas anderes als die normale Verwaltungsarbeit. Deshalb wünschen wir die Satzung so zu ändern, dass die Trägergemeinden zusätzlich zum Bürgermeister jeweils eine sachkundige Person in den Verwaltungsrat entsenden können.
3. Fehlender Businessplan
Wie vor Abschluss eines Gesellschaftsvertrages allen umsichtigen Gesellschaftern klar sein muss, worauf genau sie sich einlassen, so wollen auch wir als Trägergemeinde der AöR vor Beschlussfassung im Rat der Ortsgemeinde darüber im Klaren sein, wie der Businessplan als strategisches Konzept zur Gründung der AöR aussieht.
Ohne Businessplan können wir die möglichen wirtschaftlichen Risiken eines Beitritts zur AöR für die Bürgerinnen und Bürger von Oberfell schlecht einschätzen. Konkret fehlt eine Aufgabenbeschreibung für jedes der ersten 5 Jahre und die konkrete Angabe der nötigen Mittel, wie etwa Personal, Räumlichkeiten, Kommunikationsmittel, allgemeine Geschäftskosten und ggf. Investitionskosten.
Das Fehlen des Businessplans ist aus unserer Sicht der größte Fehler in der Vorgehensweise und stellt für uns als mögliche Trägergemeinde ein unkalkulierbares finanzielles Risiko dar. Derzeit wissen wir nur, dass nach der Satzung die Trägergemeinden die Kosten bzw. den Aufwand in jedem Jahr auszugleichen haben.
Aus den drei dargestellten Gründen und auch aufgrund des deutlich fehlenden Willens der VG, die Bedenken der Ortsgemeinde Oberfell zur Satzung ernst zu nehmen (Rückfragen in Bürgermeisterdienstbesprechung vom 25. Februar) sprachen sich bei der gemeinsamen Fraktionssitzung der CDU und FWG am 31. März beide Fraktionen einstimmig gegen eine Dringlichkeitssitzung zum Beschluss des Eintritts in die AöR aus.
Am Termin zur Gemeinderatssitzung am 23.04.2026 soll also festgehalten werden. Die Beschlussfassung soll erst dann erfolgen.
An dieser Gemeinderatssitzung erfolgte einstimmig die Ablehung zum Beitritt in die AöR.
Sollten unsere Bedenken bzgl. der Satzung noch ausgeräumt werden können, wollen wir uns als Ortsgemeinde Oberfell einem Beitritt zur KERM AöR jedoch nicht verweigern.
Spielplatz am Kitagelände ab sofort geschlossen
Zum Schutz unserer Kleinsten ist aus gegebenem Anlass der Spielplatz an der Kindertagesstätte ab sofort für die Öffentlichkeit geschlossen.
Leider lässt uns der immer weiter fortschreitende Vandalismus keine andere Wahl. Zuletzt wurde neben E-Zigaretten auch eine intakte Dose Pfefferspray auf dem Gelände liegen gelassen, Beet Einfassungen wurden mutwillig umgetreten, Äste von Bäumen abgerissen u. s. w.
Es tut mir für alle Eltern mit kleinen Kindern unheimlich leid, dass sie diesen Bereich nun gar nicht mehr nutzen können, doch die Sicherheit und das Wohl unserer Kita-Kinder stehen für mich an erster Stelle. Darum bitte ich um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.
