Notizen der Gemeinderatsitzung
Die Vorsitzende, Sabine Meurer, eröffnet den öffentlichen Sitzungsteil und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat Oberfell form- und fristgerecht eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Die Sitzung wurde als Dringlichkeitssitzung gemäß § 34 Absatz 3 Satz 2 GemO am 19.09.2026 einberufen und im Aushangkasten der Gemeinde veröffentlicht.
Sie stellte fest, dass gegen die Dringlichkeit keine Einwände erhoben wurden.
Die Vorsitzende beantragt die zusätzliche Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Bauanträge und Bauvoranfragen; Nachtrag zur Baugenehmigung für dem Umbau eines Wohngebäudes & Neubau einer Doppelgarage in der Gemarkung Oberfell, Flur 9, Flurstück 5/1“
Abstimmungsergebnis: 14 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung.
Top: 1 Gemeindetraktor; Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung für den Gemeindetraktor
Der Ortsgemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung des derzeit eingesetzten Deutz-Traktors.
Auf Grundlage der bisherigen Beratungen und der vorliegenden Informationen wird der Kauf eines neuen Claas-Traktors 3.105 zum Preis von 82.705,00 € favorisiert. Der vorhandene Deutz soll dabei zu einem Betrag von 22.015 € brutto in Zahlung gegeben werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beschaffung unter Beachtung der geltenden Bestimmungen umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0 Enthaltung 1
Begründung:
Die Ortsgemeinde Oberfell verfügt derzeit über einen Deutz-Traktor, der insbesondere für die Unterhaltung und Pflege der gemeindlichen Außenanlagen sowie für weitere Arbeiten des Bauhofes eingesetzt wird.
In den vergangenen Jahren hat sich der Traktor zunehmend als reparaturanfällig erwiesen.
Allein im vergangenen Jahr sind Reparaturkosten von rund 8000 Euro entstanden. Aufgrund des Alters und des zunehmenden Reparaturaufwandes ist davon auszugehen, dass auch künftig mit weiteren, teilweise nicht planbaren Reparaturkosten zu rechnen ist.
Der Traktor steht aufgrund mindestens eines Kupplungsschadens (weitere Schäden wie z. B. des Schwungrades nicht ausgeschlossen) nicht zur Verfügung. Dadurch sind die Mitarbeiter des Bauhofes bei verschiedenen regelmäßig anfallenden Arbeiten innerhalb der Ortsgemeinde erheblich eingeschränkt.
Eine Reparatur würde im günstigsten Fall 6000 Euro betragen mit Luft bis 10 000 Euro nach oben. Nach Aussage der Werkstatt ist trotz Reparatur mit nochmaligen
Kupplungsschäden zu rechnen.
Der Ältestenrat hat sich in zwei Zusammenkünften mit der Frage einer Ersatzbeschaffung befasst. Nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten wird derzeit die Anschaffung eines neuen Claas-Traktors favorisiert. Für den vorhandenen Deutz wurde ein Inzahlungnahme bzw. ein Verkaufserlös von voraussichtlich 20 000 Euro in Aussicht gestellt.
Das derzeit angebotene Claas-Fahrzeug ist kurzfristig verfügbar. Bei einem späteren Erwerb eines vergleichbaren Fahrzeugs ist nach derzeitiger Einschätzung mit einer Lieferzeit von drei Monaten zu rechnen.
Die konkreten Angebote der Firma Technik Center Alpen mit Sitz in Kottenheim und zwei weitere Vergleichsangebote liegen am Sitzungstermin vor.
Erläuterung zur Beratung und Beschlussfassung:
Der vorhandene Deutz Traktor der Gemeinde Oberfell erwies sich in den vergangenen Jahren als sehr reparaturanfällig. Im zurückliegenden Jahr 2025 entstanden Kosten von rund 8000 Euro. Da nun schon wieder eine Reparatur in Form einer Erneuerung der Kupplung ansteht, rief die Vorsitzende den Ältestenrat ein, um die Situation zu besprechen. Im Rat stellte die Vorsitzende nun das Ergebnis dieser Beratungen vor. Da der Ältestenrat die Neuanschaffung eines Traktors befürwortet hatte, wurden verschiedene Angebote eingeholt. In Tabellenform wurden die technischen Daten und Preise der angebotenen Traktoren aufgeführt. Im Ältestenrat wurde ein Traktor der Marke Claas, angeboten vom Technik Center Alpen (TCA) favorisiert. Die Vorsitzende hat daraufhin einen Berater der Firma TCA zum Gemeinderatstermin eingeladen, damit der Rat Gelegenheit hat, seine Informationen und Fragen rund um diesen Traktor einzuholen. Da die mechanische Kupplung unseres jetzigen Traktors das größte Problem für unseren Bedarf ist, wird von der Fa. TCA ein Traktor mit hydrauli-scher Kupplung angeboten. Für die Arbeitssicherheit besitzt der angebotene Traktor auch ein Glasdach, mit dem der Fahrer die Arbeiten des Mitarbeiters im Korb auch einsehen kann. Dies war bisher nicht möglich und war seitens der Arbeitssicherheit ein Problem. An den angebotenen Claas 3.105 passen alle Anbaugeräte, die bisher auf unseren Deutz Traktor passten. Auch der Frontlader unseres alten Deutz kann auf den neuen Claas angebaut werden. Der Claas 3.105 entspricht in den Maßen unserem bisherigen Trecker. Eine Inzahlungnahme unseres bisherigen Deutz wurde von der Firma TCA zugesagt.
Die mögliche Anschaffung eines neuen Traktors wurde im Vorfeld von der Vorsitzenden mit dem für die Ortsgemeinde Oberfell zuständigen Kämmerer besprochen. Auch eine Anfrage an die Jagdgenossenschaft zur Unterstützung einer Neuanschaffung wurde von der Vorsitzenden gestellt.
Abschließend war der Rat sich einig, dass eine Reparatur, auch bezogen auf weitere Erneuerung von Verschleißteilen, z. B. Reifen, keinen Sinn macht und stimmt mit 13 Stimmen und 1 Enthaltung für die Neuanschaffung des Claas 3.105
Top: 2 Bauanträge und Bauvoranfragen; Nachtrag zur Baugenehmigung für dem Umbau eines Wohngebäudes & Neubau einer Doppelgarage in der Gemarkung Oberfell, Flur 9, Flurstück 5/1
Der Ortsgemeinderat Oberfell beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 Baugesetzbuch zum Bauantrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0 Enthaltung 0
An der Abstimmung nehmen nicht teil (inkl. Grund):
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ortsbürgermeisterin Sabine Meurer und der Beigeordnete Manfred Thelen gemäß § 22 GemO nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.
Begründung:
Das betroffene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen und liegt im Innenbereich, so dass das Verfahren nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Außerdem müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild das nicht beeinträchtigt werden.
Die Bauherren reichen im Jahr 2025 einen Antrag für den Umbau eines Wohnhauses und den Neubau einer Doppelgarage ein.
Die Ortsgemeinde erteilte in der Sitzung vom 26.06.2025 das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch zu dem Vorhaben.
Mit Beschluss vom 04.07.2025 erteilte die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die Baugenehmigung.
Da statt der Doppelgarage nunmehr eine Einzelgarage errichtet werden soll, reichen die Bauherren einen Nachtrag zur o.g. Baugenehmigung ein. Aufgrund der geänderten der Garage wird die Dachterrasse entsprechend verkleinert auf 32,28 qm.
Der nun fehlende zweite Stellplatz in der Garage wir seitlich neben der Garage nachgewiesen, sodass die Stellplatzverpflichtung nach § 47 Landesbauordnung weiterhin erfüllt ist.
Ein Lageplanauszug des betroffenen Grundstücks wurde den Gemeinderatsmitgliedern in der Sitzung vorgelegt.
Die Entscheidung über das Einvernehmen obliegt der Ortsgemeinde Oberfell,
Erläuterung zur Beratung und Beschlussfassung:
Da bereits am 26.05.2026 über eine Doppelgarage im Gemeinderat abgestimmt wurde, liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, das gemeindliche Einvernehmen für eine Einzelgarage nicht zu erteilen.
