Eltern/Anmeldung
Nach der Geburt des Kindes haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit ihren Betreuungsbedarf in der KiTa zu melden (schriftliche Interessenbekundung). In einem persönlichen Gespräch wird das Aufnahmeverfahren erläutert. Konkrete Zusagen zu einem Betreuungsplatz können gerne drei Monate vor Aufnahme des Kindes erfolgen. Festgelegt von der Gemeinde, in der Satzung der kommunalen Kindertagesstätten vom August 2014.
Sollten Sie Interesse an unserer Einrichtung haben, nehmen Sie gerne telefonischen Kontakt mit uns auf:
Tel.: 02605/4651