Aufruf an Hundebesitzer
Laut Paragraph 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Rhein- Mosel dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden.
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es zum Wohle der Gemeinschaft ist, seinen Hund im Ort an der Leine zu führen. Gerade jetzt in der Zeit, wo am Moselufer die frisch gebackene Entenfamilien mit ihren Küken unterwegs sind, kann ein freilaufender Hund für helle Aufregung sorgen. Aber auch sonst vermeidet man mit dem Anleinen unliebsame Begegnungen mit anderen Hunden und eine eventuelle Eskalation. Auch sollte man bedenken, dass selbst der bravste und liebste Hund eben ein Tier ist, das gegenüber fremden Personen nicht immer berechenbar ist.
