Notizen aus der Sitzung
Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 20.08.2026
Die Vorsitzende, Ortsbürgermeisterin Sabine Meurer, eröffnet den öffentlichen Sitzungsteil und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat form- und fristgerecht eingeladen wurde und beschlussfähig ist. Die Vorsitzende beantragt die zusätzliche Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Durchführung des § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz; Annahme/Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen“.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung.
Der Tagesordnungspunkt wird somit als neuer TOP 5 auf die Tagesordnung aufgenommen, der bisherige TOP 5 „Mitteilungen und Anregungen“ wird zu TOP 6. Weitere Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt.
Top 1: Vollzug des § 33 Gemeindeordnung; Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Gemeindebediensteten
Der Ortsgemeinderat nimmt den Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Gemeindebediensteten für das Jahr 2025 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0
Begründung:
Gemäß § 33 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Gemeinderat jährlich durch die Bürgermeisterin in öffentlicher Sitzung über Verträge der Ortsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Gemeinde zu unterrichten, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung, Dienst- und Arbeitsverträge mit den Gemeindebediensteten oder sonstige im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge handelt.
Die Unterrichtung soll die Vertragspartner, den Vertragsgegenstand und die vereinbarte Gegenleistung enthalten.
Die Aufstellung der im Jahr 2025 abgeschlossenen Verträge ist als Anlage beigefügt.
Erläuterung zur Beratung und Beschlussfassung: Entfällt.
Top 2: Bauhof-/Unterstellgebäude; Beratung und Beschlussfassung für die Stellung eines Wiederholungs-Zuwendungsantrages im Rahmen des Investitionsstockprogramms 2027
Der Ortsgemeinderat Oberfell beschließt die Stellung eines wiederholten Zuwendungsantrages im Rahmen des Investitionsstocks 2027.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0 Enthaltung 2
Begründung:
Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Oberfell vom 11.09.2025 wurde ein Zuwendungsantrag im Rahmen des Investitionsstocks 2026 am 10.10.2025 gestellt.
Zwischenzeitlich wurden von Seiten des Landes entsprechende Bewilligungsbescheide versendet, jedoch hat die Ortsgemeinde Oberfell hierbei noch keine positive Förderzusage er-halten. Für den Fall, dass die OG in diesen Jahr keinen positiven Bewilligungsbescheid er-hält, soll ein Wiederholungsförderantrag gestellt werden. Dies soll in dieser Sitzung beschlossen werden.
Die Baugenehmigung wurde inzwischen erteilt. Mögliche Baupreiserhöhungen sind zu prüfen. Sofern sich die Kosten erhöhen ist eine entsprechende Beschlussfassung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich.
Die Ortsgemeinde hat zwischenzeitlich einen förderunschädlichen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung durch Frau Orts-bürgermeisterin Sabine Meurer.
Erläuterung zur Beratung und Beschlussfassung:
Die Vorsitzende erläutert die Historie des Sachverhalts und stellt dem Rat den aktuellen Stand vor.
Der Rat schließt sich der Einschätzung der Vorsitzenden an, dass das Thema weiter mit Nachdruck verfolgt werden soll. Die Vorsitzende erläutert auf Nachfrage aus dem Rat, dass vor der erfolgten Förderzusage kein Baubeginn stattfinden wird.
Aus dem Rat wird angemerkt, dass sich das Projekt bereits seit 2024 in der Planung befindet. Die Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde wird in diesem Zusammenhang als verbesserungswürdig bewertet, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Komponente.
Top 3: Beratung und Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025 nach Aufstellung der Jahresrechnung
Für die erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025 besteht ein dringendes Bedürfnis; sie sind unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.
Der Ortsgemeinderat erteilt hierzu seine Zustimmung gemäß § 100 GemO.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0
Top 4: Bauanträge und Bauvoranfragen; Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagenanbau in der Gemarkung Oberfell, Flur 2, Flurstück 1321
Der Ortsgemeinderat Oberfell beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 Baugesetzbuch zur Befreiung aufgrund der Überschreitung der Baugrenze und der Abweichung hinsichtlich der Dachneigung und der Drempelhöhe zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0
Ein sachkundiges Ratsmitglied erläutert dem Rat den fachlichen Hintergrund des Bauantrags. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Top 5: Durchführung des § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz; Annah-me/Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0
Top 6: Mitteilungen und Anregungen
- Die Vorsitzende erläutert, dass der neue Flächennutzungsplan im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Homepage der Verbandsgemeinde abgerufen werden kann.
- Die Vorsitzende merkt an, dass in der Görgengasse erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Es wird darüber diskutiert, ob die Gasse in diesem Zuge gepflastert oder geteert werden soll. Es wird ebenfalls über die Sinnhaftigkeit einer (teuren) Sanierung dieser Gasse debattiert. Der Tenor hierzu lautet, dass eine Sanierung vorerst nicht zur Debatte steht.
- Ein Ratsmitglied weist auf den unordentlichen Zustand eines Lagers (Buchhöll) außerhalb des Ortes hin.
- Die Vorsitzende informiert über das ab sofort verfügbare Merchandise der Ortsgemeinde Oberfell und gibt das Wort an die hierfür verantwortlichen Ratsmitglieder. Diese stellen die derzeit verfügbaren Varianten der T-Shirts und Hoodies vor. Es handelt sich um einen non-profit Onlineshop, der über den Merchandise-Marktführer „Spreadshirt“ betrieben wird. Bis zum kommenden Kirmesmontag ist zudem ein Rabatt in Höhe von 25% eingerichtet. Das Angebot kann in Zukunft noch um beliebig viele weitere Produkte erweitert werden. Aus dem Rat wird angeregt, das neue Angebot im Ort durch (weitere) Plakate zu bewerben. Sowohl die Vorsitzende, als auch der Rat begrüßen das Engagement.
Die vollständige Niederschrift kann in der Ortsgemeinde eingesehen werden.
